BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
Start TextteilAnhängeAnlagenMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite > Anhänge > A-2 Phase A > A-2.2 Archivaliendatenbank des Bundes bei der Leitstelle des Bundes ... > A-2.2.3 Vorgaben ...

A-2.2.3 Vorgaben zu Quellenzitaten, Hinweise zu Copyright-Bestimmungen

1 Einleitung

Die übergebenen Archivalien, Sekundärliteratur und andere Quellen stammen aus verschiedenen nationalen wie internationalen Archiven, Bibliotheken und Dienststellen. Um die Aussagen in den Ausarbeitungen nachvollziehen zu können, sind die verwendeten Quellen und deren Herkunft vollständig und eindeutig zu zitieren und nachzuweisen. Alle Ausarbeitungen (z. B. Gutachten, Berichte, Stellungnahmen) enthalten deshalb in der Regel

  • ein Quellenverzeichnis am Ende der Ausarbeitung, das alle verwendeten Quellen aufführt
  • und Fußnoten am Ende einer Textseite, die die jeweils aus einer Archivalie zitierten Schriftstücke genau benennen.

Grundsätzlich ist zu erläutern, durch wen die Unterlagen recherchiert und verfügbar gemacht wurden. Die Herkunft ist auf jeder vom NLBL übergebenen Archivalie vermerkt. Sollen die anliegenden Archivalien vervielfältigt oder veröffentlicht werden, ist die Genehmigung des jeweiligen Archivs durch das NLBL einzuholen.

 

2 Kenntlichmachen von Quellenangaben in der Ausarbeitung

In der Ausarbeitung (z. B. Gutachten, Stellungnahme) ist deutlich zwischen objektiv übernommenen Daten und subjektiven Interpretationen zu unterscheiden. Diesbezüglich ist folgende einheitliche Kennzeichnung zu wählen:


Zitate im Original-Wortlaut in „...“.

Beispiel: „Anlieferung Januar 1944: 50.000 l Kerosin“


Objektiv übernommene Angaben in ‘...’.

Beispiel: ‘Im Januar 1944 wurden 50.000 l Kerosin angeliefert’.


Subjektive Interpretationen sind nicht weiter zu kennzeichnen.

Beispiel: Die im Januar 1944 angeblich angelieferten Kerosinmengen konnten nicht geliefert worden sein, weil der Transport nicht mehr möglich war.

 

3 Quellenverzeichnis

Das Quellenverzeichnis befindet sich am Ende einer Ausarbeitung. Es ist in folgende Abschnitte zu unterteilen:

  • Archivalien
  • Sekundärliteratur
  • Internet
  • Sonstige Quellen

Luftbilder werden in einer gesonderten Aufstellung dokumentiert.


3.1 Quellenverzeichnis für Archivalien

Im Quellenverzeichnis werden der Name des Archivs, der Dienstort sowie die gebräuchliche Abkürzung genannt. Zudem werden die Bestandskürzel, die genaue Bestandsbezeichnung und deren Laufzeit genannt. Schließlich folgt die Nennung der einzelnen Archivalien mittels Einzelsignatur, Titel und Laufzeit.


Beispiel für ein Archivalienverzeichnis:

Bundesarchiv-Militärarchiv (BA-MA)

BW 9 Dienststellen zur Vorbereitung des westdeutschen Verteidigungsbeitrages, 1950–1955

BW 9/86 Ausrüstung und Versorgung – NATO-Berichte, 1952–1955

BW 9/1642 Territorialorganisation, Luftbereiche und Infrastruktur in Frankreich, Deutschland und Italien, 1953–1954

Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (HHStAW)

Abt. 503 Hessisches Ministerium des Innern, 1945 ff.

Abt. 503/1312 Kassel – Wittich-Kaserne an der Drusselstrasse, 1952–1965

Die Gliederung eines Quellenverzeichnisses ist fallweise an die Besonderheiten der benutzten Archive und Bestände anzupassen.


3.2 Quellenverzeichnis für Sekundärliteratur

Publizierte Werke werden nach folgendem Schema aufgeführt: Name, Vorname des/der Verfasser: Titel, Ort, Jahr

Beispiel: Müller, Martin: Zitierwesen, Göttingen 1990


Nicht publizierte Werke werden nach folgendem Schema aufgeführt: Name, Vorname des/der Verfasser: Titel, Art der Schrift, Institution, Ort, Jahr

Beispiel: Müller, Martin: Zitierwesen, Magisterarbeit, Universität Göttingen, Göttingen 1990


Beiträge in Sammelbänden werden nach folgendem Schema aufgeführt: Name, Vorname des Verfassers eines Beitrags, Titel; in: Name, Vorname des Herausgebers des Sammelbandes, Titel des Sammelbandes, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, Seiten des zitierten Beitrages.

Beispiel: Müller, Martin: Zitierwesen; in: Schulze, Gustav: Archivwesen, Göttingen 1990, Seiten 23-31


Zeitschriftenaufsätze werden aufgeführt mit dem Namen, Vornamen des Verfassers, Titel des Aufsatzes; in: Namen der Zeitschrift, Nummer des Bandes, Nummer des Heftes, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, Seiten des zitierten Aufsatzes.

Müller, Martin: Zitierwesen; in: Zeitschrift für das Archivwesen, Band 32, Heft 3, Göttingen 1990, Seiten 23-31


3.3 Quellenverzeichnis für das Internet

Beim Zitieren von Fundstellen aus dem Internet ist die gesamte URL und das Datum der Recherche anzugeben, zudem – sofern ersichtlich - der Autor und der Name des Beitrags analog zu den oben erwähnten Schriften.

Beispiel: http://www.bundesarchiv.de/fachinformationen/00999/index.html: Informationsforum „Bewährtes bewahren? – Geschäftsgang im Wandel“; zuletzt gesehen am 23.06.15.


3.4 Quellenverzeichnis für sonstige Quellen

Sonstige Quellen sind analog den o. g. Regeln aufzuführen. Sie sind so anzugeben, dass Verfasser, Inhalt und Herkunft der Quellen eindeutig nachvollzogen werden können.

 

4 Quellenangaben in Fußnoten

Die Fußnote wird im Text genau an der Stelle eingeführt, an der Zitate oder objektiv übernommene Angaben enden. Subjektive Interpretationen sind demgegenüber nicht weiter zu kennzeichnen.

In der Fußnote selbst können mehrere Quellen zitiert werden. Diese werden durch ein Semikolon voneinander getrennt.

Wird in zwei aufeinanderfolgenden Fußnoten auf ein und dieselbe Quelle verwiesen, reicht in der zweiten Fußnote ein „Ebenda“ oder die Abkürzung „Ebd.“ Dieses ist bedarfsweise um eine neue Seitenangabe zu ergänzen, z. B. „Ebenda, S. 14“.


4.1 Archivalien

In der Fußnote wird die zu zitierende Archivalie mit folgendem Schema genau bezeichnet:

Autor (Name des Autors und/oder die aufstellende Dienststelle, Einheit oder ähnliches, ggf. Aktenzeichen): Titel, ggf. Art der Quelle (z. B. Schreiben, Protokoll, Bericht, Denkschrift), Datum, Seitennummer, aus der die Information stammt und Quellenangabe.

Beispiel 1: Bundesministerium der Verteidigung, Abteilung VA3: Reise nach Einsiedlerhof, Bericht, 16.05.1961, Seite 25, BA-MA BW 1/15678

Beispiel 2: 34. Bomb Group USAAF: Loading List, 14.01.1945, Seite 1, NARA RG 18 E 7A Bx 4

Beispiel 3: Oberkommando der Marine, Abt. SK3 Qu 3/45: Anlage zum Bericht über die Farbe des Wassers, Schaubild, 29.02.1945, Seite 1, TNA WO 216/35


4.2 Sekundärliteratur

Sekundärliteratur wird in der Fußnote durch den Verfasser und das Erscheinungsdatum zitiert. Hinzu kommt die Seitenzahl, wo sich die Information befindet.

Beispiel: Müller, Martin (1990), Seite 21


4.3 Internet

Internetquellen werden in der Fußnote durch die vollständige URL angegeben.

Beispiel: http://www.bundesarchiv.de/ fachinformationen/00999/index.html: Informationsforum „Bewährtes bewahren? – Geschäftsgang im Wandel“; zuletzt gesehen am 23.06.15.


4.4 Sonstige Quellen

Sonstige Quellen sind in der Fußnote so anzugeben, dass eine eindeutige Zuordnung zum Quellenverzeichnis möglich ist. Bedarfsweise sind Seitenzahlen oder weitere Beschreibungen anzugeben.

 

5 Abkürzungen für Archive

Für die bearbeiteten Archive sind folgende Abkürzungen zu verwenden.


Archive in Deutschland

Bundesarchiv-Militärarchiv, Freiburg:

BA-MA

Bundesarchiv, Berlin und Koblenz:

BA

Hauptstaatsarchiv Stadt XYZ (die Stadt wird durch das Autokennzeichen abgekürzt)

HStA Wü

Staatsarchiv Stadt XYZ (die Stadt wird durch das Autokennzeichen abgekürzt)

StA Wü

Landeshauptarchiv Land (das Land wird abgekürzt)

LHA NRW

Landesarchiv Land (das Land wird abgekürzt)

LA NRW

Stadtarchive, Gemeindearchive und Kreisarchive werden mit dem Ortsnamen versehen

StadtA Ulm

KreisA Ulm-Land

GemA Tal

Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation, Strausberg bei Berlin

AIK

Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin

BStU

Deutsches Historisches Institut, verschiedene Orte

DHI

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin

GStA PK

Institut für Zeitgeschichte, München

IFZ

Militärgeschichtliches Forschungsamt, Potsdam

MGFA

Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Berlin

PA/AA


Archive im Ausland

Air Force Historical Research Agency, Maxwell Air Force Base/USA

AFHRA

Imperial War Museum, London und Duxford/UK

IWM

Library of Congress, Washington/USA

LoC

National Archives, Washington/USA

NARA

The National Archives, London und Kew/UK (ehemals Public Record Office / PRO)

TNA

 

6 Vervielfältigung und Weitergabe von Archivalien

Die übergebenen Unterlagen stammen aus verschiedenen nationalen wie internationalen Archiven, Bibliotheken und Dienststellen. Die einzelnen Institutionen haben deutlich unterschiedliche Benutzungsordnungen und urheberrechtliche Bestimmungen. Deshalb sind die in den vorangegangenen Kapiteln gegebenen Hinweise für die Quellenverzeichnisse und Zitate einzuhalten.

Für die Vervielfältigung und Weitergabe bestehen ebenfalls sehr unterschiedliche Regelungen der einzelnen Archive. Aus formalrechtlichen Erwägungen müssen daher bei Übergabe von Archivalienkopien diese im Besitz des NLBL verbleiben, d. h. die Unterlagen werden lediglich leihweise zur Verfügung gestellt. Der Empfänger verpflichtet sich, die urheberrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Reproduktionen und Weitergabe sowie Veröffentlichungen bedürfen der Zustimmung des NLBL bzw. des jeweiligen Archivs. Die Genehmigung für Veröffentlichungen wird auf Anfrage durch das NLBL bei den jeweiligen Archiven eingeholt.


▲ zurück nach oben