BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
Start TextteilAnhängeAnlagenMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite > Anhänge > A-2 Phase A > A-2.2 Archivaliendatenbank des Bundes bei der Leitstelle des Bundes ... > A-2.2.2 ...

A-2.2.2 Nutzungsbestimmungen für die Archivaliendatenbank durch Dritte

1 Einleitung

In der Archivaliendatenbank des Bundes werden die bei den Archivrecherchen für die Bearbeitung von kampfmittelbelasteten Flächen und Rüstungsaltstandorten gesichteten Archivalien erfasst. Neben den wesentlichen Angaben wie Signatur, Titel, Zeitraum werden alle Archivalien beschrieben und mit Schlagworten versehen. Zudem werden die behandelten Standorte ausgewiesen. Mit der Archivaliendatenbank ist damit ein direkter Zugriff unter thematischen und räumlichen Gesichtspunkten möglich.

Die Archivaliendatenbank wurde für die Bearbeitung von Liegenschaften in der Zuständigkeit des Bundes erstellt. Deshalb sind dort insbesondere militärische Standorte und urbane Gebiete erfasst. Wegen der in vielen Fällen notwendigen Analogiebearbeitung von Standorten werden aber i. d. R. alle in den Archivalien behandelten Standorte erfasst. Darüber hinaus kann ein umfangreicher Nachweis von grundlegenden Archivalien geleistet werden.

Die Informationen der Archivaliendatenbank können auch für Arbeiten Dritter von Nutzen sein. Wiederholte Anfragen beispielsweise von Kommunen zu konkreten Standorten belegen dies. Das NLBL gibt Informationen und Hinweise zu vorliegenden oder erfassten Archivalien. Hierdurch lassen sich Recherchen und Doppelbeschaffungen vermeiden. Dritten kann der Zugriff auf Archivalien ermöglicht werden, deren Beschaffung aus wirtschaftlichen oder fachlichen Gründen ansonsten nicht möglich wäre.

 

2 Allgemeine Nutzungsbedingungen

Grundsätzlich steht die Archivaliendatenbank für Anfragen jeder natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden: Anfragender) im öffentlichen Auftrag zur Verfügung. Eine entsprechende Legitimation ist vorzulegen. Private Anfragen können nur im Ausnahmefall bearbeitet werden. Eine Anfrage gilt grundsätzlich für den darzulegenden Forschungszweck oder Standort. Anfragen sind schriftlich zu stellen und werden schriftlich beantwortet. Eigene Recherchen des Anfragenden in der Archivaliendatenbank oder im Bestand des NLBL sind grundsätzlich nicht möglich.

Die verschiedenen in- und ausländischen Archive haben unterschiedliche Copyright-Bestimmungen. Diese sind mit den notwendigen Zitierregeln in den „Bemerkungen zu den Copyright-Bestimmungen der Archive“ dargelegt.

Die Reproduktionen werden leihweise überlassen und sind nach Abschluss der Arbeiten zurückzugeben. Mit der Rückgabe der Archivalien übergibt der Anfragende ein Belegexemplar der Ausarbeitung leihweise zur Einsichtnahme durch das NLBL.

 

3 Verfahren

3.1 Anfrage

Alle Anfragen sind schriftlich an das

Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften

Referat BL 15 – Archivaliendatenbank

Waterloostr. 4

30169 Hannover

zu stellen. In der Anfrage sind der Auftrag, der Auftraggeber und die Fragestellung zu erläutern. Bei Standorten ist ein aussagekräftiger Lageplan beizufügen. Gleichzeitig ist zu bestätigen, dass die hier beschriebenen Nutzungsbedingungen einschließlich der Copyright- und Zitierhinweise (s. Anhang A-2.2.3) anerkannt werden.


3.2 Initiale Archivaliendatenbankabfrage

Es erfolgt eine Archivaliendatenbankabfrage und Übergabe der Rechercheergebnisse in Listenform. Ergänzend können kurze Hinweise zu den festgestellten Archivalien, ggf. deren Inhalten und im Bedarfsfall zu weiteren Recherchemöglichkeiten gegeben werden.


3.3 Reproduktionen von Archivalien

Der Anfragende kann die in Hannover verfügbaren Archivalienkopien bestellen. Diese sind auf den Ergebnislisten zu vermerken. Es wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag für die Extraktion, Reproduktion und Bereitstellung der Archivalien erstellt. Dieser ist vom Anfragenden schriftlich zu bestätigen.

Im Bedarfsfall kann in der Archivaliendatenbank nachgewiesenes, aber als Reproduktion nicht verfügbares Material bei zukünftigen Recherchen mitbeschafft werden. Dies ist insbesondere bei ausländischen Archiven wirtschaftlicher, als eigene Beschaffungen zu veranlassen. Auch hierfür werden die Kosten veranschlagt und schriftlich mitgeteilt.

 

4 Kosten

Bei den dargestellten Kosten handelt es sich um Selbstkostenpreise.

  • Initiale Archivaliendatenbankabfrage

    Gebühr: pauschal 120 €

  • Reproduktion von Archivalien

    Gebühr: nach vorheriger Kostenermittlung

  • Begleitende Beschaffung von Archivalien

    Gebühr: nach vorheriger Kostenermittlung


▲ zurück nach oben