BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
Start TextteilAnhängeAnlagenMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite > Anhänge > A-1 Verfahrensabläufe > A-1.3 Verfahrensablauf Länder > A-1.3.5 Bremen

A-1.3.5 Bremen

Rechtsgrundlagen sind die Generalklausel des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) vom 21.03.1983 sowie das Gesetz zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel vom 08.07.2008.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern ist der Kampfmittelräumdienst in Bremen direkt bei der Polizei angesiedelt und wird daher als Gefahrenabwehrbehörde tätig. Die Adresse lautet:

Polizei Bremen

Kampfmittelräumdienst

Niedersachsendamm

28201 Bremen


Der Kampfmittelräumdienst übernimmt die Luftbildauswertung sowie die Bergung und die Beseitigung von Kampfmitteln. Diese Leistungen werden kostenfrei erbracht.

Sofern eine private Suchfirma beauftragt wird, muss der Maßnahmenträger die Kosten tragen. Die private Fachfirma muss qualifiziert sein, über die erforderliche Zulassung nach dem Sprengstoffgesetz verfügen und in Bremen zugelassen sein.

Abb. A-1.3.5-1: Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Bremen


▲ zurück nach oben