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A-1.3.3 Berlin

Im Land Berlin ist die Zuständigkeit für Kampfmittel zwischen der Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Klimaschutz (SenUVK) und dem Polizeipräsidenten aufgeteilt. Die SenUVK ist gemäß Nummer 11, Buchstabe o des Zuständigkeitskataloges (ZustKat Ord) für die Ordnungsaufgaben im Zusammenhang mit der Ermittlung und Bergung nicht-chemischer Kampfmittel zuständig. Dem Polizeipräsidenten obliegt gemäß Nummer 23 Abs. 4 des Zuständigkeitskataloges die Ermittlung und Bergung chemischer Kampfmittel sowie Beseitigung von chemischen und nicht-chemischen Kampfmitteln.

Seit dem 17. Juli 2018 gilt im Land Berlin die „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel – Kampfmittelverordnung“ (GVBl. S. 495), welche u. a. die Begrifflichkeiten, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten regelt. Zusätzlich verweist die Kampfmittelverordnung auf eine Verwaltungsvorschrift, in welcher Detailinformationen zu Kampfmitteln gegeben werden.

Adresse:

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Abteilung V – Tiefbau
Objektmanagement, Fachbereich V OA
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin

www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/dienste-und-genehmigungen/ermittlung-bergung-von-kampfmitteln/
www.berlin.de/senuvk/service/gesetzestexte




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Abb. A-1.3.3-1: Ablaufschema zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin bei Beteiligung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V - Tiefbau, Fachbereich V OA, Stand: 09/2018)



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