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A-9.3.4 Qualitätskontrolle Geophysik

1 Geltungsbereich

Die Qualitätskontrolle (QK) wird durch den AG bzw. durch einen vom AG beauftragten Vertreter durchgeführt. Sie dient

  • der Überprüfung der geophysikalischen Datenaufnahme,
  • deren Auswertung und Interpretation,
  • im Fall geräumter Felder der Erfolgskontrolle der Räumung bzw. dem Nachweis der Räumung entsprechend dem Räumziel.

Diese TS gilt für die QK geophysikalischer Untersuchungen. Die Anforderungen an die QK geräumter Flächen ist in der TS A-9.4.2 „Abnahmebedingungen/Prüffeld“ beschrieben.

Die QK ist nicht zu verwechseln mit der Qualitätssicherung, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des AN liegt.


2 Anforderungen

2.1 Geophysikalische Sondierungen

  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Messsonden täglich vor Arbeitsbeginn über einen in einem ungestörten Untergrundbereich eingebrachten Probekörper („Kalibriernagel“) unter gleichen Bedingungen.

Das Ergebnis der Messungen ist mit den vorangegangenen Messungen abzugleichen und zu dokumentieren.

  • Überprüfung der vorgegebenen Messparameter (Profilabstand, Messpunktabstand, Gerätetechnik etc.),
  • Überprüfung der Daten im Hinblick auf:
    • Datenvollständigkeit,
    • Nullabgleich der Messsensoren (Gradiometermessungen, TDEM-Messungen),
    • Noise-Level (Rauschpegel der Messungen),
    • Georeferenzierung,
  • Überprüfung der Messprotokolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit,
  • Überprüfung der Einhaltung des vom AN beschriebenen Qualitätssicherungsverfahrens,

gegebenenfalls

  • Einbringen von Probekörpern in einer für den AN unbekannten Lage und Tiefe auf den Untersuchungsflächen vor der Untersuchung in einem störkörperfreien Bereich. Nach der geophysikalischen Erkundung muss sich der Probekörper in den Messerergebnissen widerspiegeln. Die Toleranzen der Abweichungen sind durch den Planer festzulegen.
  • Auswertung/Bewertung der Messergebnisse, die der AN auf einem vom AG errichteten Kalibrierfeld mit seiner für die Sondierungen eingesetzten Messtechnik erzielt hat.


2.2 Auswertung/Interpretation/Bericht

  • Vollständigkeit der Unterlagen (Bericht, Anlagen, Datenträger etc.),
  • Berichtsinhalt mit Leistungsbeschreibung abgleichen,
  • Vollständigkeit der Angaben zur Messaufnahme, Messgeometrie, Messdurchführung und Messtechnik,
  • Einhaltung von grafischen Vorgaben prüfen (Farbskalen, Kartenmaßstäbe, Legenden etc.),
  • Vollständigkeit der geforderten Datenfiles sowie deren Inhalt prüfen,
  • Auswertung und Interpretation auf Plausibilität überprüfen.


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