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A-9.3.12 Bohrlochsondierungen

1 Geltungsbereich

Die magnetischen Bohrlochsondierungen beziehen sich ausschließlich auf Vertikal-Gradiometer- und 3-Achs-Messungen mit Fluxgate-Magnetometern (in Gradiometeranordnung).


2 Allgemeine Anforderungen

Für die Durchführung von Bohrlochsondierungen sind Systeme einzusetzen, die den nachfolgenden Anforderungen entsprechen.


3 Vorgehensweise

3.1 Arbeitsschritte

Die Durchführung von Bohrlochsondierungen wird in folgende Arbeitsschritte unterteilt:

  • Bestimmung der Fläche(n), Flächenstreifen oder Verdachtspunkte aus den Planungsunterlagen, die mit Bohrlochsondierungen untersucht werden sollen. Bestimmung der Koordinaten der Eckpunkte der Messfläche(n)/Messstreifen bzw. der Verdachtspunkte aus den Planunterlagen oder im Gelände,
  • Festlegung eines der Aufgabenstellung entsprechenden Bohrlochrasters bzw. der Bohransatzpunkte,
  • Durchführung der Bohrlochsondierungen gemäß Bohrlochanordnung,
  • Dokumentation der Bohrlochsondierungen,
  • Qualitätssicherung.


3.2 Anforderungen

3.2.1 Festlegung der Messflächen/des Bohrlochrasters

Der Umriss der Messfläche(n) ist als Koordinatenzug (Polygonzug) zu dokumentieren und im Lageplan darzustellen. Die Unterlagen sind bei dem AG vor Beginn der Arbeiten zur Kenntnisnahme einzureichen.

Bestandteil der einzureichenden Unterlagen ist auch das Bohrlochraster (s. a. folgende Kapitel). Alle Bohransatzpunkte sind auf einer Karte einzuzeichnen, eindeutig zu benennen und mit Koordinaten im Bezugssystem UTM / ETRS89 zu belegen.


3.2.2 Anlage, Einmessung und Durchführung der Bohrungen

Vor Beginn der Bohrungen sind Leitungs- und Kabelpläne einzuholen (Schachterlaubnis) und die Flächen mit einem geeigneten Suchgerät zu sondieren. Falls erforderlich, sind Suchschachtungen durchzuführen.

Nicht anzuwenden sind Bohrungen mit einem schlagenden, rammenden oder rüttelnden Verfahren. Die Bohrungen sind drehend mit Schnecke/Schappe auszuführen. Bohrkronen als Schneidewerkzeug sind nicht zulässig. Möglich sind Bohrlochmessungen im Zuge von Drucksondierungen.

Beim Auftreten von plötzlichen, ungewöhnlichen Widerständen ist die Bohrung sofort aufzugeben. Der neue Ansatzpunkt muss einen Abstand von mindestens 2 m haben. Spül- oder Druckverfahren können sinngemäß verwendet werden.

Die Bohrloch- und Verrohrungstiefe ist mindestens einen Meter tiefer als die größte erwartete Tiefe der zu sondierenden Kampfmittel zu wählen.

Die Bohrlöcher sind mit einem PVC-Rohr zu verrohren; die Rohrunterseite ist mit Stopfen gegen Aufspülen von Erdreich zu verschließen. Bei Drucksondierungen entfällt die Verrohrung.

Die erste Bohrung (s. Bohrlochraster für Bombenblindgängerverdachtspunkte, Spundwandachsen, Pfahlgründungen, Rammkernsondierungen) wird in 1 m-Abschnitten erstellt. Nach jedem Abschnitt muss sondiert (frei gemessen) werden. Beim Ausbleiben von Störsignalen können die unmittelbar benachbarten Bohrlöcher ohne Unterbrechung in die angestrebte Tiefe niedergebracht und sondiert werden. Die zweite (unmittelbar benachbarte) Bohrlochreihe kann ohne Zwischenkontrolle in voller Länge niedergebracht werden, wenn sie im angestrebten Suchraster parallel zur ersten verläuft. Wenn die zweite Reihe vollständig sondiert wurde, kann die dritte Bohrlochreihe ohne Unterbrechung niedergebracht werden usw.

Für unterschiedliche Aufgabenstellungen werden Empfehlungen für die Anlage von Bohrlochrastern für die Durchführung von Bohrlochsondierungen gegeben. Von diesen Empfehlungen kann abgewichen werden, wenn dies fachlich begründet wird. Folgende Aufgabenstellungen werden unterschieden:

  • Kontrolle von Bombenblindgängerverdachtspunkten,
  • Freigabe von Spundwandachsen,
  • Freigabe bei Pfahlgründungen.


Bohrungen für die Überprüfung von Bombenblindgängerverdachtspunkten

Verdachtspunkte für Bombenblindgänger sind nach Lage und Höhe mit einer Genauigkeit von mindestens 0,10 m einzumessen, auszupflocken und zu dokumentieren.

Das Bohrlochraster ist ausgehend vom eingemessenen Verdachtspunkt so zu dokumentieren, dass die absoluten Koordinaten für die einzelnen Bohrpunkte berechnet werden können. Wird ein unregelmäßiges Bohrraster angewendet, sind alle Bohrpunkte entsprechend den Vorgaben für die Vermessung des Verdachtspunktes einzumessen.

Das Bohrlochraster ist so anzulegen, dass in Abhängigkeit des lokalen Signal-/Rausch-Verhältnisses eine Überlappung zwischen zwei benachbarten Bohrlöchern gewährleistet ist, d. h. dass in der Regel der Abstand zwischen zwei beliebigen, benachbarten Bohrlöchern einen Abstand von 1,5 m nicht überschreitet. Durch den Planer können gegebenenfalls geringere/größere Abstände gefordert werden. Dies ist zu begründen und zu dokumentieren.

Die Anlage des Rasters erfolgt in Reihen ausgehend von der ersten Bohrung. Bohrlöcher zweier benachbarter Reihen sind jeweils um den halben Bohrlochabstand zu versetzen, um eine möglichst gute Überdeckung zu gewährleisten. Der Suchbereich um den Bombenblindgängerverdachtspunkt ist in Abhängigkeit von den Standort- und Kampfmittelfaktoren zu wählen.


Bohrungen auf Spundwandachsen

Das Bohrlochraster ist bezogen auf die Lage der Spundwandachse so zu wählen, dass die absoluten Koordinaten für alle einzelnen Bohrpunkte berechnet werden können (die Spundwandachse muss geodätisch eingemessen sein). Wird ein unregelmäßiges Bohrraster angewendet, sind alle Bohrpunkte entsprechend der Vorgaben für die Vermessung eines Bombenblindgängerverdachtspunktes einzumessen.

Entlang der geodätisch eingemessenen Spundwandachse ist auf beiden Seiten je eine Reihe von Bohrlöchern niederzubringen, wobei jede der Reihen nicht mehr als 0,75 m von der Mitte der Spundwandachse entfernt sein darf. Der Abstand zwischen zwei beliebigen, benachbarten Bohrlöchern einer Bohrlochreihe darf dabei einen Abstand von 1,5 m nicht überschreiten. Die Bohrlöcher der beiden Reihen sind dabei jeweils um 50 % des Basisabstandes versetzt anzulegen.

Abb. A-9.3.12-1: Lage der Bohrpunkte


Bohrungen bei Pfahlgründungen

  • Bei Pfahlgründungen > 0,50 m sollen drei Bohrpunkte im Winkel von 120° bei Einhaltung eines Abstandes von 0,75 m Radius ausgehend von der Mittelachse der Gründung angelegt werden; bei Pfahlgründungen ≤ 0,50 m eine Bohrung im Zentrum des Bohrpfahls. Das Bohrlochraster ist so zu dokumentieren, dass die absoluten Koordinaten für alle einzelnen Bohrpunkte berechnet werden können. Das Zentrum des Bohrpfahls ist entsprechend einzumessen.


3.2.3 Sondierung

  • Vor dem Beginn der Messungen ist die Sonde / sind die Sonden an geeigneter Stelle (frei von magnetischen Anomalien) zu kompensieren. Dies ist zu dokumentieren.
  • Für die Messungen ist die Sonde im Bohrloch über die gesamte Länge von unten nach oben zu ziehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass der geforderte Abstand zwischen zwei Messpunkten sowie die Ortsreferenzierung der Messwerte zur Tiefe im Bohrloch mit der unten angegebenen Genauigkeit erfolgt.


Spezifikationen für Messungen mit Fluxgate-Magnetometern

  • Sensitivität der Gradiometer:

    Vertikal-Gradiometer: ≤ 0,5 nT, 3-Achs-Gradiometer: ≤ 0,1 nT

  • Dynamik der Gradiometer:

    Vertikal-Gradiometer: mind. +/- 20.000 nT, 3-Achs-Gradiometer:
    mind. +/- 100.000 nT

  • Messpunktabstand Tiefenachse ≤ 0,05 m,
  • Positionierungsgenauigkeit eines Messwertes zur Tiefe m Bohrloch ≤ 0,05 m.


3.2.4 Dokumentation

  • Erstellen eines tabellarischen Kurzberichtes über die Messungen mit folgendem Inhalt:

    Projektname, -beschreibung, -ziel, Durchführungszeitraum, eingesetzte Technik, Messtechniker, Tagesleistung mit der Angabe der Anzahl der durchgeführten Bohrlochmessungen inkl. Tiefen, Witterungsbedingungen, Skizze über die Lage der Messflächen mit Nordpfeil, Maßnahmen der Qualitätssicherung, Besonderheiten, Anlagen (s. nachfolgende Punkte).

    Lageplan des Bohrrasters,

  • Magnetische Messkurven für jedes gemessene Bohrloch mit Legende und Maßstab,
  • Lageskizze von sichtbaren bzw. bekannten Störkörpern (z. B. Leitungen) im Bereich der Bohrlöcher,
  • Ausführliche Dokumentation der Messdatenaufbereitung vor der Datenübergabe wie z. B. nachträgliches Kompensieren, Editieren von Messspuren, Filterungen, Ortskoordinatenaufbereitung etc.,
  • Nachweis über die Durchführung der Qualitätssicherung der Messungen,
  • Übergabe der Messdaten auf digitalem Datenträger an den Vertreter des AG vor Ort als ASCII-Datei oder in einem mit dem AG abgesprochenen Datenformat. Die Koordinaten aller Bohrungen sind im vorgegebenen Bezugssystem (UTM / ETRS89) anzugeben.

Der Kurzbericht ist zeitnah an den AG oder seinen Vertreter zu übergeben.


3.2.5 Qualitätssicherung

Die fehlerfreie Funktion des Messsystems ist in geeigneter Weise kontinuierlich zu überprüfen und in einem Kurzbericht zu dokumentieren.

Neben den betriebsinternen Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QS) kann die QS während der Maßnahme über das Einrichten eines Sondenprüffeldes erfolgen, das während einer Messkampagne mit gleichen Messparametern wiederholt gemessen wird (vor dem Beginn, während und zum Schluss der Messkampagne).

Neben der QS im Rahmen der Messungen vor Ort ist dem AG durch Vorlage einschlägiger Kalibrierungs- oder Prüfprotokolle, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, die regelmäßige Prüfung bzw. Wartung der verwendeten Sonden nachzuweisen.


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