A-7.2.8 Leistungsbild Phase C - örtliche Bauüberwachung bei Kampfmittelräummaßnahmen
Örtliche Bauüberwachung
Die örtliche Bauüberwachung bei der Kampfmittelräumung ist in Anlehnung an Anlage 12 der HOAI (2013) erstellt. Die Regelleistungen entsprechen weitestgehend der dort verankerten Struktur. Zusätzlich sind fachspezifische Eventualleistungen aufgenommen worden, die je nach Maßnahme die Regelleistungen ergänzen. Die Liste der Eventualleistungen ist nicht vollständig und ist je nach Maßnahme anzupassen.
Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung bei Kampfmittelräummaßnahmen kann frei vereinbart werden.
Das Leistungsbild „örtliche Bauüberwachung bei Kampfmittelräummaßnahmen (Phase C)“
(A-7.2.8) steht Ihnen als Word-Datei im Bereich
"Anlagen" zur Verfügung.